Impressum
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Angaben gemäß § 5 TMG
iXGate UG (haftungsbeschränkt)
Talstraße 25c
45721 Haltern am See
Vertreten durch
Geschäftsführer: Carsten Zieminski
Kontakt
Tel.: +49 2364-946-26-0
Fax: +49 2364-946-26-91
E-Mail: kontakt@ixgate.de
Registereintrag
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Gelsenkirchen
Registernummer: HRB 18012
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a
Umsatzsteuergesetz:
DE 305 433 771
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Urheberrecht
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Sämtliche Lieferungen und (Kundendienst-)Leistungen
erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen auch
dann, wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende
oder ergänzende Vereinbarungen – insbesondere widersprechende Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen – sowie Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen,
schriftlichen Zustimmung von iXGate UG (haftungsbeschränkt) im weiteren iXGate
genannt. Die Angestellten von iXGate sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden
zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des
schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2.
Angebot/Vertragsgegenstand/Vertragsabschluss
Unsere Angebote einschließlich der Angebote auf unserer
Webseite sind hinsichtlich der Leistungen, Menge und Nebenleistungen
freibleibend. Das Angebot hinsichtlich der Liefermenge beschränkt sich auf den
Vorrat im Sinne einer individualvertraglich beschränkten Gattungsschuld.
Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Bei Schreib-, Druck-
und Rechenfehlern auf der Webseite ist iXGate zum Rücktritt berechtigt. iXGate
verpflichtet sich, den Kunden bei der Nichtverfügbarkeit eines Artikels
unverzüglich zu informieren. iXGate behält sich vor, den Vertragsabschluss von
einer Vorauszahlung, Anzahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Die
Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe von automatisierten
Datenverarbeitungsanlagen.
3.
Informationspflichten des Online-Käufers
3.1. Der Käufer ist bei der Registrierung verpflichtet,
wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Käufers ändern,
insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung,
ist der Käufer verpflichtet, iXGate diese Änderung unverzüglich mitzuteilen.
3.2 Unterlässt der Käufer diese Information oder gibt er
von vornherein falsche Daten an, insbesondere eine falsche E-Mail-Adresse an,
so kann iXGate, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden
einer E-Mail gewahrt.
3.3 Dem Kunden wird unverzüglich nach Zugang seiner
Bestellung per E-Mail eine Bestätigung über den Zugang zugesandt.
3.4 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm
angegebene E-Mail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist, und nicht
auf Grund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ein
Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist.
4. Preise und
Zahlungsbedingungen/Verpackung und Versand
4.1. Es gelten die in der (Auftrags-)Bestätigung
genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise
sind Marktpreise entsprechend VO PR 30/53. Die Preise verstehen sich, soweit
nichts anderes vereinbart, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unfrei
Versendungsort. iXGate ist berechtigt, ggf. einen Mindermengenzuschlag zu
berechnen.
4.2. Für Online-Bestellungen gelten die im Warenkorb
unserer Webseite zur Zeit der Bestellung genannten Preise zzgl. der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abweichende Preise, die evtl. auf Seiten
dargestellt werden, die aus Zwischenspeichern (Browser-Cache, Proxycache)
geladen werden, sind nicht aktuell und ungültig. Unser Warenkorb kann nicht
zwischengespeichert werden. Preiskorrekturen von Tippfehlern oder
Kalkulationsirrtümern behalten wir uns vor.
4.3 Unsere Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes schriftlich vereinbart ist, ab Versandstätte ausschließlich Verpackung,
Fracht oder Vorfracht. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde.
4.4 Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, ab
Rechnungsdatum innerhalb von 7 Tagen netto, ohne Abzug fällig.
4.5 Bei Erstgeschäften und Neukunden erfolgt Lieferung
unter Vorbehalt einer Kreditversicherungsprüfung per Vorkasse, Barnachnahme
oder Nachnahme-Verrechnungsscheck. Vergütungen für (Kunden-)Dienstleistungen
sind sofort nach Rechnungserhalt und Abnahme ohne Abzug fällig. iXGate ist
berechtigt, ohne weiteren Nachweis, im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei
Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug, Zinsen in Höhe von 4,5% über dem
jeweils gültigen Basiszinssatz gem. § 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz p.a. zu
berechnen. iXGate ist berechtigt, Kreditinformationen (Bank- und Wirtschaftsauskünfte,
etc.) über ihre Kunden, auch vor Vertragsabschluss, einzuholen. Werden iXGate
Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, wird
insbesondere ein Scheck nicht eingelöst oder stellt der Kunde seine Zahlungen
ein, so ist iXGate berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch
wenn Schecks angenommen wurden. iXGate ist außerdem berechtigt, auch
hinsichtlich bereits bestätigter Bestellungen, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn auf Grund des bisherigen
Zahlungsverhaltens des Kunden oder der überdurchschnittlichen Höhe der
Bestellung im Verhältnis zum jeweils bisherigen Geschäftsumfang mit iXGate zu
befürchten ist, dass der Kunde den Kaufpreis nicht entsprechend den mit iXGate
getroffenen Vereinbarungen zahlen wird.
4.7 Verpackungen werden Eigentum des Kunden und von
iXGate in den Versandkosten berechnet.
4.8 Versandkosten sind abhängig von der Versandart, der
Zahlungsart, dem Gewicht und dem Versandziel. Sie werden i.d.R. bei telefonischen
Bestellungen genannt und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Wahl der
Versandart erfolgt im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten nach bestem Ermessen
oder nach Wunsch des Kunden. Bei Teillieferungen, die durch iXGate veranlasst
oder angeboten werden, erfolgen Nachlieferungen versandkostenfrei. Bei
speziellen Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung, können zusätzlich die
Versandkosten für jede Teillieferung berechnet werden.
4.9 iXGate ist berechtigt, Forderungen gegen in
Deutschland und Ländern der EU sitzende Kunde zur Refinanzierung an Dritte
abzutreten. Ist der Kunde mit einer
Forderung in Zahlungsverzug ist iXGate berechtigt, alle übrigen Forderungen
gegen den Kunden fällig zu stellen. Der Kunde hat alle Gebühren, Kosten und
Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich
erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.
5.
Liefer-/Leistungstermine und Fristen
5.1 Bestellungen werden in der Regel innerhalb von 5
Werktagen nach Bestelleingang bei iXGate, unter Berücksichtigung einer
Hersteller-Verfügbarkeitsprüfung, an den Kunden ausgeliefert. Sämtliche Termine
und Fristen für Lieferungen und (Kundendienst-)Leistungen von iXGate sind
jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich, ausdrücklich als verbindlich
vereinbart worden sind. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf Gründe
zurückzuführen, die iXGate nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Frist
entsprechend. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter
Lieferung oder Leistung beschränken sich für die Zeit des Verzuges je
vollendete Woche auf 0,5%, max. jedoch auf 5% des betreffenden Rechnungswertes.
Im Übrigen gilt Ziff. 9. Unterlassene, nicht rechtzeitige oder unrichtige,
nicht von iXGate zu vertretende Selbstbelieferung durch einen
iXGate-Lieferanten schließt Verzug aus.
Sollten nach einer Bestellung Verzögerungen von mehr als
14 Werktagen über die vereinbarten Liefer-/Leistungstermine oder Fristen hinaus
auftreten oder absehbar sein, so wird der Kunde darüber per E-Mail oder Anruf
informiert.
5.3 iXGate ist zu Teillieferungen und Teilleistungen in
dem Kunden zumutbarem Umfang jederzeit berechtigt; die Zahlungsfristen oben in
Ziff. 4 gelten entsprechend.
5.4 Sofern auf Wunsch des Kunden ein Lieferauftrag von
iXGate storniert wird, kann iXGate ohne weiteren Nachweis 15% des
Rechnungswertes für das betreffende Produkt als Entschädigung vom Kunden
verlangen. In derartigen Fällen hat der Kunde jedoch die Möglichkeit
nachzuweisen, dass iXGate auf Grund der vom Kunden gewünschten Stornierung des
Lieferauftrages entweder überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden als die verlangten 15% des Rechnungswertes für das betreffende Produkt
entstanden ist.
5.5 Der Kunde verpflichtet sich, falls notwendig, iXGate
zu den vereinbarten Kundendienstterminen freien Zugang zu den Geräten sowie
ungehinderten Zugriff auf die zugehörigen Diagnose-, Anwendungsprogramme,
Dokumentationen, etc. zu gewähren.
5.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer
Gewalt oder anderer von iXGate unvorhersehbarer, unverschuldeter Umstände, z.B.
Streik, Aussperrung, auch wenn sie bei Lieferanten von iXGate oder deren
Unterlieferanten auftreten, berechtigen iXGate die Lieferung bzw. Leistung um
die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
5.7 Verzögert sich die Lieferung oder die Durchführung
von Leistungen durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so trägt der
Kunde die daraus iXGate entstandenen Kosten.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr (Sach- und Preisgefahr) geht in jedem Fall auf
den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder an die
sonst den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung
das Lager verlassen hat. Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten von
iXGate ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen
Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Falls der Versand
auf Wunsch des Kunden verzögert oder ohne Verschulden von iXGate unmöglich
wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden
über.
7. Widerrufsrecht
Diese gesamte Klausel gilt nur für Verbraucher, d.h. jede
natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden kann:
7.1. Verbraucher sind berechtigt, ihre auf den Abschluss
eines Vertrages, der zwischen iXGate und dem Verbraucher unter ausschließlicher
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Kommunikationsmittel, die zur
Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und
einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der
Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge,
Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste)
abgeschlossen wird (Fernabsatzvertrag), gerichtete Willenserklärung innerhalb
von zwei Wochen zu widerrufen.
7.2. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von
Waren mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger und bei Dienstleistungen mit
dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Widerrufsfrist beginnt aber nicht, bevor
iXGate ihren Informationspflichten gemäß der Verordnung über Informationspflichten
nach bürgerlichem Recht (InfVO) nachgekommen ist, z.B. sie unsere
Kundeninformationen erhalten haben. Der Widerruf muss schriftlich, auf einem
anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Eine
Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Zur Wahrung der Frist reicht
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware an:
iXGate UG (haftungsbeschränkt)
RMA
Talstraße 25c
D-45721 Haltern am See
7.3. Für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner
Willenserklärung ist der Verbraucher nicht mehr an seine auf den Abschluss
eines Vertrages mit iXGate gerichtete Willenserklärung gebunden. Sollte der
Verbraucher zur Finanzierung des an iXGate zu zahlenden Preises (ganz oder
teilweise) einen Kreditvertrag mit iXGate abgeschlossen haben, ist er auch an
die auf den Abschluss des Kreditvertrages gerichtete Willenserklärung nicht
mehr gebunden, wenn er fristgerecht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht
hat. Das gleiche gilt auch, wenn der Preis ganz oder teilweise von einem
Dritten finanziert wird und der Kaufvertrag und der Kreditvertrag als
wirtschaftliche Einheit anzusehen sind.
7.4. Das Widerrufsrecht besteht unter anderem nicht bei
Verträgen
– zur Lieferung
von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf
die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer
Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind,
– zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder
von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt
worden sind.
7.5. Die Ware ist sofort nach Ausübung des
Widerrufsrechts auf Kosten und Gefahr von iXGate an iXGate zurückzusenden, wenn
die Sache durch Paket versandt werden kann. Bei Bestellungen bis zu einem
Betrag von 30,00 EUR hat jedoch der Verbraucher die Kosten der regelmäßigen
Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der
bestellten Ware entspricht.
7.6. Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen,
wenn iXGate mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung
des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher
diese selbst veranlasst hat.
7.7. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu
leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den
Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu
führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der
Verbraucher zu tragen. Hat der Verbraucher die Verschlechterung, den Untergang
oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er iXGate die
Wertminderung oder den Wert der Ware zu ersetzen.
8.
Eigentumsvorbehalt
iXGate behält sich das Eigentum an den gelieferten
Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zu Erfüllung
aller, auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor. Jede Be- oder Verarbeitung der
Vorbehaltsware erfolgt für iXGate. Bei Einbau in fremde Waren durch den Kunden
wird iXGate Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltsware zu den mitverwendeten fremden Waren. Die so
entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltswaren von iXGate. Der Kunde ist,
sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber iXGate nicht nachkommt, zur
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – nur unter Eigentumsvorbehalt –
berechtigt. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware, sind unzulässig. Bei Zugriffen
Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von iXGate
hinweisen und iXGate unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde tritt an iXGate
schon jetzt sicherungshalber alle ihm aus der
Weiterveräußerung/Weitervermietung der Vorbehaltsware und der
Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der
Weiterveräußerung /Weitervermietung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen
mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab.
Der Kunde ist ermächtigt und verpflichtet, die
abgetretenen Forderungen einzuziehen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist
iXGate jederzeit berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und den
Abnehmern des Kunden die Abtretung anzuzeigen sowie die Vorbehaltsware
zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden
gegen Dritte zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die für den Einzug der
Forderungen notwendigen Angaben iXGate mitzuteilen und die dazugehörigen
Unterlagen auszuhändigen. In der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware
durch iXGate liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. iXGate wird die Sicherheiten
auf Wunsch des Kunden insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden
Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
9. Rücktritt
Treten wesentliche Verschlechterungen in den
Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit
begründen, ist iXGate berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder ihre
Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Käufer eine angemessene
Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten
zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist iXGate zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt. Im Übrigen gelten die Allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des
BGB.
10.
Mängelansprüche (Gewährleistung)
10.1 iXGate verpflichtet sich im Rahmen einer
Nacherfüllung, Mängel von Leistungen zu beheben sowie mangelhafte Produkte nach
eigener Wahl zu reparieren oder auszutauschen. Software-Fehler, welche die
bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, werden nach
Wahl von iXGate, je nach Bedeutung des Fehlers, entweder durch die Lieferung
einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder
zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers berichtigt. Der Kunde hat das Recht,
bei Fehlschlagen der Mangelbehebung/Nacherfüllung kostenfrei vom Vertrag
zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung zu
verlangen; im Übrigen gilt unten Ziff. 11. Der Kunde gewährt iXGate die zur
etwaigen Mängelbehebung/Nacherfüllung nach den jeweiligen Umständen
erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist iXGate von
jeglichen Mängelansprüchen (Gewährleistung) befreit. Jegliche Mängelansprüche
(Gewährleistung) entfällt, sofern ein etwaiger Fehler darauf beruht, dass der
Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von iXGate Produkte verändert,
unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder Produkte nicht den Hersteller
Richtlinien gemäß installiert, betrieben und gepflegt worden sind. Ist der
Kunde Vollkaufmann, kann iXGate für nicht selbst hergestellte Produkte, die
gegen den Hersteller bestehenden Mängelansprüche (Gewährleistungsansprüche) an
den Kunden abtreten und ihn bezüglich der Mängelansprüche (Gewährleistung) an
den Hersteller verweisen. In diesem Fall haftet iXGate nur für Mängel, wenn der
Kunde den Hersteller wegen der an ihn abgetretenen Mängelansprüche
(Gewährleistungsansprüche) gerichtlich erfolglos in Anspruch genommen hat.
10.2 Mängelansprüche des Käufers (Ansprüche auf
Gewährleistung) sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel
innerhalb von einem Monat und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 12
Monaten, bzw. 24 Monaten beim Verkauf von Neuware an einen Verbraucher, nach
Lieferung anzeigt. Für Reparaturen und Ersatzteillieferungen sowie für
Kundendienstleistungen, die nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist
erfolgen, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Die für Kaufleute
geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB bleiben hiervon
unberührt.
11.
Schadensersatzansprüche/Haftung
iXGate haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursachte Schäden, sowie in den Fällen, in denen nach dem
Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Sachen
zwingend gehaftet wird. iXGate haftet weiter für das Fehlen von Eigenschaften,
die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat,
den Kunden gegen Schäden, die nicht an von iXGate gelieferten Produkten selbst
entstanden sind, abzusichern. Für die Vernichtung von Daten haftet iXGate im
Falle von grober Fahrlässigkeit nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass
diese Daten auf Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten
wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. iXGate haftet
ferner für die schuldhafte, den Vertragszweck gefährdende Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten und Kardinalpflichten. In diesem Fall ist der
Schadenersatz auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt iXGate bei Vertragsabschluss
nach den iXGate damals bekannten Umständen vernünftigerweise vorhersehen
konnte. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden, z.B. Produktionsausfall,
Produktionsminderung sowie entgangener Gewinn, ist durch die allgemeinen
Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit
zwischen Höhe der Vergütung und der Schadenshöhe, begrenzt. Eine weitergehende
Haftung übernimmt iXGate nicht.
12. Abtretbarkeit
von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem
Vertrag abzutreten.
13. Datenschutz
13.1 Der Kunde ermächtigt iXGate und ist damit
einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten
über den Kunden im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern
und auszuwerten.
13.2 iXGate speichert und verwendet die persönlichen
Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und evtl. Reklamationen. Ferner
ist iXGate berechtigt, die E-Mail-Adresse des Kunden für Informations-Schreiben
zu den Aufträgen und für E-Mail-Werbung zu nutzen.
13.3 iXGate gibt keine personenbezogenen Kundendaten an
Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur
Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen
beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche
Minimum.
13.4 Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht
auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Von der
Löschung oder Kündigung ausgenommen sind Daten für Abrechnungs- und
buchhalterische Zwecke.
Ausführliche Informationen zum Datenschutz stehen dem
Kunden auf der Webseite von iXGate unter dem Button „Datenschutz“ jederzeit zur
Verfügung.
14. Gewerbliche
Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
iXGate wird den Kunden bei der Verletzung von deutschen
gewerblichen Schutzrechten (z.B. Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) oder
Urheberrechten wegen des Gebrauchs eines Produktes von (Schadensersatz) Ansprüchen
des Schutzrechtsinhabers freistellen. iXGate wird dem Kunden darüber hinaus
grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch des Produktes verschaffen. Falls
das zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen möglich sein sollte, wird iXGate
nach eigener Wahl das Produkt entweder derart ändern oder ersetzen, dass das
Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den an iXGate
entrichteten Kaufpreis abzüglich eines das Alter des Produktes berücksichtigten
Betrages erstatten. Die vorgenannten Verpflichtungen von iXGate bestehen nur,
falls der Kunde iXGate unverzüglich über die gegen ihn gerichtete Ansprüche
unterrichtet, iXGate alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher
Regelungen vorbehalten und die Schutzrechtsverletzung nicht dadurch verursacht
wird, dass ein von iXGate geliefertes Produkt geändert, in einer nicht in den
Herstellerpublikationen beschriebenen Weise verwendet oder mit nicht von iXGate
gelieferten Produkten eingesetzt wird. Diese Regelung enthält, vorbehaltlich
von Ziffer1. sämtliche Verpflichtungen von iXGate bei Ansprüchen im
Zusammenhang mit der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder
Urheberrechten.
15.
Software-Nutzungsrechte
An Software, Fremdsoftware (Software, die von einem
unabhängigen Software-Lieferanten entwickelt wurde) und den jeweils
dazugehörigen Dokumentationen, deren Ergänzungen und sonstigen Unterlagen wird
dem Kunden ein nicht ausschließliches übertragbares Nutzungsrecht zum Gebrauch
auf einem Computersystem eingeräumt (alle sonstigen Rechte an der Software und
den Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen
bleiben bei iXGate bzw. dem Software-Lieferanten). Der Kunde kann das
Funktionieren der Software beobachten, untersuchen oder testen, um die der
Software zugrunde liegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn dies durch
Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der
Software geschieht, zu denen er vertraglich berechtigt ist; Satz 1 gilt
entsprechend. Der Kunde darf ansonsten die Software ohne iXGates schriftliche
Zustimmung weder ganz noch teilweise vervielfältigen, bearbeiten, übersetzen
oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Dies gilt nicht, wenn
derartige Handlungen unerlässlich sind, um die erforderlichen Informationen zur
Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen
Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten und wenn diese
Informationen dem Kunden nicht ohne weiteres zugänglich sind. Diese Handlungen
müssen auf die Teile des ursprünglichen Programms, die zur Herstellung der
Interoperabilität notwendig sind, beschränkt sein; die daraus gewonnenen
Informationen dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet und nicht an Dritte
weitergegeben werden (vgl. § 69 e UrhG). Für die Mitteilung der Informationen
kann iXGate eine angemessene Vergütung verlangen. Der Kunde hat
sicherzustellen, dass die Software und Dokumentationen ohne iXGates vorherige
schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen
grundsätzlich nur für Archivzwecke, zur Datensicherung und zur Fehlersuche
angefertigt werden: Satz 1 und 2 gelten entsprechend. Die Überlassung von
Quellprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern die
Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser
Vermerk vom Kunden anzubringen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt das
Nutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und Lieferung der Software,
Dokumentationen und der nachträglichen Ergänzungen als erteilt.
16. Ausfuhrbestimmungen
Der Kunde wird für den Fall des (Re-)Exports der von
iXGate gelieferten Produkte die entsprechenden deutschen und US-amerikanischen
Bestimmungen beachten und seine Kunden darauf hinweisen, dass im Falle des
(Re-)Exports deutsche und US-amerikanische Ausfuhr- bzw. Einfuhrbestimmungen
gelten. Verstößt der Kunde gegen irgendeine Ausfuhrkontrollbestimmung, haftet
er gegenüber iXGate unbeschränkt.
17. Sonstiges
17.1 Der Kunde kann die aus dem Vertrag resultierenden
Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von iXGate an Dritte übertragen.
Gegen Ansprüche von iXGate kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden
unbestritten oder rechtskräftig ist.
17.2 Der Kunde ist berechtigt, Transport-Verpackungen an
iXGate zurückzugeben. Das Verpackungsmaterial muss sauber, frei von Fremdstoffen
und nach unterschiedlichen Verpackungsmaterialien sortiert sein. Andernfalls
ist iXGate berechtigt, vom Kunden die bei der Entsorgung entstehenden
Mehrkosten zu verlangen.
18.
Erfüllungsort/Gerichtsstand, Rechtsordnung
18.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Haltern am See.
18.2 Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem
abgeschlossenen Vertrag unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang stehenden
Ansprüche ist Haltern am See, sofern der Kunde Vollkaufmann ist. Dies gilt auch für
den Urkundsprozess. iXGate ist daneben berechtigt, Ansprüche bei dem für den
(Wohn-)Sitz oder Aufenthaltsort des Kunden zuständigen Gericht geltend zu
machen.
18.3 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss der Geltung des
UN-Kaufrechts.
19. Salvatorische
Klausel
Sollte eine der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der
besonderen Mietbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In einem solchen
Fall ist die unwirksame oder nichtige Bestimmung vielmehr so auszulegen,
umzudeuten oder zu ersetzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck,
soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.